Private Kassen stellen unterschiedliche Anforderungen an die Genehmigung der Therapie (Formblätter, Gutachten). Die privaten Kassen sind durch das Psychotherapeutengesetz verpflichtet, die Kosten für eine Psychotherapie im Rahmen der Richtlinien zu übernehmen, wenn der Behandler eine zugelassene Psychologische PsychotherapeutIn ist. Allerdings gibt es hin und wieder Spezialtarife bei den Privaten Kassen, die Psychotherapie bei der Kostenübernahme ausschließen.
Im allgemeinen gibt es keine größeren Probleme, eine Kostenübernahme für eine genehmigte Therapie zu bekommen. Ich setze mich mit der jeweiligen Kasse in Verbindung und helfe Ihnen bei der Klärung.