Die Dauer einer psychotherapeutischen Behandlung hängt vom jeweiligen Problem des Patienten ab. Während der probatorischen Sitzungen mache ich mir ein Bild von Ihrem Problem und bespreche dann gemeinsam mit Ihnen, wie viele Sitzungen für die verhaltenstherapeutische Behandlung beantragt werden sollen.
Im Rahmen einer Verhaltenstherapie stehen seitens der gesetzlichen Krankenversicherung und der Beihilfe maximal 80 Therapiesitzungen à 50 Minuten zur Verfügung. Bei privat Versicherten ist das mögliche Sitzungskontingent zumeist im Versicherungsschein und den zugehörigen Vertragsbedingungen festgehalten.
Meiner Erfahrung nach ist es sinnvoll, insbesondere zu Beginn der Therapie regelmäßige Termine zu vereinbaren, um kontinuierlich an Ihrem Problem arbeiten und dadurch gute Fortschritte und Erfolge erzielen zu können.
Zumeist findet eine Therapiesitzung pro Woche statt; je nach Art des Problems oder bedingt durch aktuelle Veränderungen können aber auch z.B. mehrere Sitzungen pro Woche, Termine in zwei- oder mehrwöchigem Abstand, Doppelsitzungen etc. angemessen sein. Die Zeiträume werden individuell vereinbart und können phasenweise sehr unterschiedlich sein.